Raumbedarfsdeckung
Wir unterstützen das Land dabei, die Unterbringung seiner Landesdienststellen zu optimieren.
Im Rahmen von strukturellen Veränderungen in der Landesverwaltung verändert sich auch der Flächenbedarf für Dienststellen immer wieder. Wir stellen dann auf der Grundlage der vom Land festgesetzten Flächenbelegungsstandards die neuen Raumbedarfe der Dienststellen fest und prüfen die Unterbringungsmöglichkeiten im Gebäudebestand des Landes. Steht keine Landesliegenschaft zur Verfügung, recherchieren wir entsprechende Mietobjekte und kümmern uns um die vertragliche Ausgestaltung für das Land. Anschließend übernehmen wir diese Mietobjekte in die Mietvertragsverwaltung. Wenn es kein geeignetes Mietobjekt auf dem Immobilienmarkt gibt, entscheidet das Land über die Möglichkeit eines Anbaus oder Neubaus für die jeweilige Dienststelle.
Als Ergebnis des Raumbedarfsanerkennungsverfahrens erstellen wir Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bzw. Variantenvergleiche, worüber dann das Finanzministerium in Abstimmung mit dem jeweiligen Fachressort entscheidet. Die Umsetzung der Entscheidung übernehmen dann wiederum wir.
Wir recherchieren für die Dienststellen geeignete Gebäude.
Mietvertragsverwaltung
Insgesamt verwalten wir rund 500 Anmietungen für das Land und nehmen sämtliche Rechte und Pflichten des Landes aus den Verträgen wahr: Wir überwachen Fristen, prüfen Nebenkostenabrechnungen, kümmern uns um die Mängelbearbeitung und führen sämtliche Korrespondenz mit den Vertragspartnern.
Dazu kommt die Verwaltung von rund 150 Mietverträgen für Gebäude, die das Land an Dritte vermietet hat, weil sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht benötigt werden.
Auch bei Vermietungen übernehmen wir alle dazu gehörigen Aufgaben für das Land, von der Erstellung der Nebenkostenabrechnungen bis zur Durchsetzung rechtlicher Ansprüche bei Mietstreitigkeiten.
Ziel der Mietvertragsverwaltung ist es, die Mietkosten des Landes zu optimieren und zu gewährleisten, dass die mietvertraglichen Rechte und Pflichten eingehalten bzw. ausgeschöpft werden.