Am 4. Oktober konnten die Abrissarbeiten am Westflügel des Amtsgerichts in Pinneberg beginnen. Weil die Standfestigkeit des Gebäudes aber durch eine Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR) gefährdet ist, muss der Abriss mit viel Abstand durch einen so genannten Longfrontbagger vorgenommen werden. Dieser bricht das Bauwerk vorsichtig und Stockwerk für Stockwerk ab. Nach ersten Einschätzungen soll der Abbruch etwa nach acht Wochen beendet sein. Offen ist noch, ob der ebenfalls durch eine AKR geschädigte Ostflügel auch abgerissen werden muss oder hier eine Sanierung möglich ist.
Für den 13. Oktober 2022 laden wir von 12.00 bis 14.00 Uhr zu einem Pressetermin, bei dem Fragen durch Fachexpertinnen und -experten geklärt werden und auch Foto- und Filmaufnahmen möglich sind. Hierfür ist eine Anmeldung unter oeffentlichkeitsarbeit@gmsh.de bis zum 11. Oktober 2022 erforderlich.
Über Alkali-Kieselsäure Reaktion
Eine Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR), umgangssprachlich auch als Betonkrebs bekannt, ist die chemische Reaktion zwischen Kieselsäure aus Betonzuschlägen (z.B. Kies und Sand) und Alkalihydroxiden aus dem erhärteten Beton bzw. aus von außen eindringenden basischen Lösungen (z. B. aus Tausalzen). Es entsteht ein stark wasseranziehendes Alkali-Kieselsäure-Gel, das durch Wasseraufnahme quillt und durch seine Volumenvergrößerung zur Zersetzung des Betons führen kann. Die AKR wird also verursacht durch die Verwendung ungeeigneter Zuschlagstoffe (alkaliempfindliche Sande und Kiese) und als weiteren notwendigen Faktor durch Feuchtebelastung (Regenwasser oder Schichten- und Grundwasser). Zu erkennen ist die AKR durch kleine und kleinste Risse in den Betonbauteilen. Die AKR wird durch Streusalz noch verstärkt. Ein Befall mit Betonkrebs bedeutet keine automatische Einsturzgefahr. Im Straßen- und Ingenieurbau treten immer wieder Fälle von AKR mit erheblichen Instandsetzungskosten auf.
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