Service

Downloads für unsere Auftragnehmer

Hier finden Sie verschiedene Dateien und Verträge, die Grundlage für unsere Zusammenarbeit mit Dienstleistern und Lieferanten sind.

CAD-Datenaustausch

Um Ihnen einen reibungslosen Ablauf beim CAD-Datenaustausch zu ermöglichen, stellen wir Ihnen Vorlagedateien für CAD-Systeme zum Download zur Verfügung. Laden Sie zu Beginn eines neuen Projekts hier immer die aktuelle ZIP-Datei herunter; dieses Vorgehen ist Bestandteil des FbT-Vertrags.

Hochbau – Vorlagedateien AutoCAD Architecture® der Firma Autodesk (nach Angaben zur Dateiversion im ReadMe-Text): CAD Vorlagen Hochbau

Ingenieurbau (Tiefbau) – Vorlagedateien AutoCAD®, AutoCAD Map 3D® und Autodesk Civil 3D® der Firma Autodesk (nach Angaben zur Dateiversion im ReadMe-Text): CAD Vorlagen Ingenieurbau

Technische Ausrüstung – Vorlagedateien AutoCAD: CAD Vorlagen Technische Ausrüstung

Die ZIP-Datei enthält Layer-Vorlagen für Ebene, Schema und Übersicht für die Gewerke Heizung, Lüftung, Medizinische Gase und Sanitär, eine Layer-Vorlage für Elektro sowie eine Plankopf-Vorlage FbT.


FbT-Verträge

Hier finden Sie Informationen zu unseren Verträgen mit Freiberuflich Tätigen (FbT):

Bundesbau: Allgemeine Vertragsbestimmungen FbT

Landesbau: Allgemeine Vertragsbedingungen FbT

 


Bestellscheine

Hier finden Sie die Zusätzliche Vertragsbedingungen für Bestellscheine des Geschäftsbereichs Gebäudebewirtschaftung:

Zusätzliche Vertragsbedingungen für Bestellscheine

 


Elektronische Rechnungen bei der GMSH

Als öffentlicher Auftraggeber sind wir verpflichtet, elektronische Rechnungen (E‑Rechnungen) entgegenzunehmen und zu verarbeiten. Mit dem Wachstumschancengesetz sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach dem Umsatzsteuergesetz neu gefasst worden. Seit dem 1. Januar 2025 muss bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern grundsätzlich eine elektronische Rechnung verwendet werden. 

Dafür gelten jedoch Übergangsregelungen. Bis zum 31. Dezember 2026 können sich alle Rechnungssteller dafür entscheiden, statt einer E-Rechnung eine sonstige Rechnung auszustellen. Eine sonstige Rechnung in einem anderen elektronischen Format als eine E-Rechnung (z.B. E-Mail mit einer PDF-Datei) können Sie uns nur mit unserer vorherigen Zustimmung zusenden. Eine Papierrechnung können Sie immer verwenden.

Wenn Sie als Rechnungssteller ein Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro erzielt haben, verlängert sich für Sie die Übergangsfrist bis zum 31.12.2027. Erst nach Ablauf der Übergangsfristen ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen die Verwendung einer E-Rechnung immer verpflichtend.

E-Rechnungen sind maschinenlesbare Dateien im Format XRechnung oder in einem anderen Format, das der europäischen Norm EN 16931-1-2017 entspricht. Reine PDF-Dateien gelten aufgrund des fehlenden, strukturierten Datensatzes nicht als E-Rechnung.

Bitte nutzen Sie zur Übermittlung Ihrer elektronischen Rechnungen an uns das E-Rechnungsportal des Landes Schleswig-Holstein.

Je nach Übertragungsweg ist eine einmalige Registrierung im Serviceportal Schleswig-Holstein notwendig. Dort finden Sie auch die allgemeinen Bedingungen für die Nutzung des E-Rechnungsportals sowie die Ergänzende Datenschutzerklärung.

Für die Übertragung Ihrer E-Rechnung per E-Mail nutzen Sie bitte die E-Mailadresse Rechnung.Land[at]Rechnungsportal.landsh.de.

Wir empfehlen die Übermittlung über PEPPOL. Die Participant-ID lautet 0204:01-Land-63. Alle Kommunikationen im PEPPOL-Netzwerk werden signiert, validiert und verschlüsselt. Um sicherzustellen, dass Ihre E-Rechnung bei uns richtig ankommt und verarbeitet werden kann, muss Ihre Rechnung folgende Angaben enthalten:

  • Leitweg-ID: 01-2002-79 (Buyer Reference BT-10)
  • Ihre Kreditoren-Nr.: xxxxxx (Seller identifier BT-29) (unter KM_E-Rechnung@gmsh.de erfragen)
  • Bestellreferenz: z. B. Vergabe-Nr. / Auftrags-Nr. / Vertrags-Nr. / Bestell-Nr. / Baumaßnahmen-Nr. (Purchase Order Reference BT-13) / Name + Org.-Zeichen des Auftraggebers

Bei Fragen zur Rechnungsstellung oder zur E-Rechnung können Sie an KM_E-Rechnung[at]gmsh.de mailen.